Erb- und Familienrecht
Erb- und Familienrecht
– grenzüberschreitendes Erb- und Familienrecht
– Erbrecht und Testamentsvollstreckung
– Unternehmertestament
– Gesellschafts- und Unternehmensrecht: Unternehmens-gründung, Unternehmenskauf, Familienrecht
Eherecht
Unser Ziel bei einer Scheidung ist es, ein konfliktarmes Verfahren durchzuführen und einvernehmliche Lösungen anzuregen. Bei vorhandenem Vermögen und gemeinsamen Kindern gibt es in folgenden Feldern gerichtlichen/außergerichtlichen Regelungsbedarf:
– Scheidung
– Ehegatten- und Kindesunterhalt
– Zugewinnausgleich
– Versorgungsausgleich
– Sorgerecht
– Umgangsrecht
Scheidung binationaler Ehen
Bei Verfahren mit ausländischen Beteiligten, sind die Artikel 14 und 17 EGBGB sowie die Europäischen Verordnungen Rom II und Rom III zu beachten. Auch Ausländer können vor deutschen Gerichten geschieden werden. Es kann in einem solchen Fall je nach Konstellation gleichwohl ausländisches Familienrecht anwendbar sein. Auf diesem Gebiet haben wir aufgrund der Mandantenstruktur viel Erfahrung. Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten einer ersten, familienrechtlichen Beratung. Bei uns erhalten Sie eine solche umfassende Beratung.